Der
Beruf des Steuerberaters zählt zu den Berufsgruppen, denen man ein
besonderes Vertrauen entgegenbringt, da diese Berufsgruppe im Regelfalle
mit der Auf- und Abgabe der eigenen Steuererklärung beauftragt wird.
In diesem Zusammenhang wird dem Steuerberater,
Ralf Schweinheim, Marktstr. 16, 33602 Bielefeld,
vorgeworfen, dem ihn obliegenden Prüfungs- und Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen zu sein und eine Reihe von falschen Erklärungen abgegeben zu haben.
Aus unserer Perspektive handelt es sich um vorsätzlichen Vertrauensmissbrauch, da wir den Erklärungen unseres Steuerberaters vertraut haben.
Der Herr
Schweinheim, www.ralf-schweinheim.de,
ist gelernter Diplom-Finanzwirt und Jurist und sollte wissen,
was er tut. Dies scheint nicht so zu sein und wir können daher vor
einer Beauftragung nur warnen.
Nur
mit Mühe konnten wir im Mai 2015 die Zwangsvollstreckung von 15.451,15 EUR verhindern. Letztendlich wurden insgesamt ca. 22.660,-- EUR von uns
ans Finanzamt gezahlt. Wohlgemerkt, wir haben die strittigen Punkte
selbst klären müssen, da unser Steuerberater hierfür nicht
zur Verfügung stand. Gleichzeitig
wurden von uns alle Zahlen korrekt an unseren Steuerberater
gemeldet.