Donnerstag, 3. Dezember 2015

Der Beruf des Steuerberaters zählt zu den Berufsgruppen, denen man ein besonderes Vertrauen entgegenbringt, da diese Berufsgruppe im Regelfalle mit der Auf- und Abgabe der eigenen Steuererklärung beauftragt wird.

In diesem Zusammenhang wird dem Steuerberater,

Ralf Schweinheim, Marktstr. 16, 33602 Bielefeld, 

vorgeworfen, dem ihn obliegenden Prüfungs- und Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen zu sein und eine Reihe von falschen Erklärungen abgegeben zu haben.

Aus unserer Perspektive handelt es sich um vorsätzlichen Vertrauensmissbrauch, da wir den Erklärungen unseres Steuerberaters vertraut haben.

Der Herr Schweinheim, www.ralf-schweinheim.de, ist gelernter Diplom-Finanzwirt und Jurist und sollte wissen, was er tut. Dies scheint nicht so zu sein und wir können daher vor einer Beauftragung nur warnen.

Nur mit Mühe konnten wir im Mai 2015 die Zwangsvollstreckung von 15.451,15 EUR verhindern. Letztendlich wurden insgesamt ca. 22.660,-- EUR von uns ans Finanzamt gezahlt. Wohlgemerkt, wir haben die strittigen Punkte selbst klären müssen, da unser Steuerberater hierfür nicht zur Verfügung stand. Gleichzeitig wurden von uns alle Zahlen korrekt an unseren Steuerberater gemeldet.